Förderfähige Maßnahmen?
Kommunale, fachübergreifende und raumbezogene Strategien sowie deren Umsetzung für die nachhaltige Gestaltung der Digitalisierung und den dafür notwendigen Kompetenzaufbau.
Die Modellprojekte Smart Cities:
- suchen nach Wissen und Lösungen, die modellhaft für nicht unmittelbar geförderte Kommunen sind. Dabei spielen folgende Hauptkategorien in besonderem Maße eine Rolle: Zukunftsfähigkeit, Skalierbarkeit und Übertragbarkeit.
- verknüpfen Anforderungen der integrierten Stadtentwicklung mit den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (Ökonomie, Ökologie und Soziales) und den neuen Chancen der Digitalisierung. Leitbild und normativer Rahmen der zu entwickelnden integrierten Digitalisierungsstrategien ist die Smart City Charta.
- zielen auf integrierte, sektorenübergreifende Strategien der Stadtentwicklung und deren Umsetzung. Sie sollen die Lebensqualität in bestehenden und neuen Stadtstrukturen verbessern und der Aufwertung des öffentlichen Raumes dienen. Die Strategien und deren Umsetzung sollen sich nicht in sektoralen Ansätzen erschöpfen. Eine Förderung von isolierten, spezifischen Einzelprojekten ist nicht möglich.
- bestehen grundsätzlich aus zwei Phasen: Zuerst werden kommunale und fachübergreifende Strategien entwickelt, dann werden diese umgesetzt.
Dabei kann und soll die Kommunalverwaltung auch mit anderen Akteuren in der Kommune (zum Beispiel Stadtwerke, Verkehrsbetriebe, Wohnungswirtschaft, Technologieunternehmen, lokales Gewerbe, gemeinnützige Träger) oder auch der Wissenschaft zusammenarbeiten.
In den Modellprojekten Smart Cities sollen:
- die Leitlinien und Handlungsempfehlungen der Smart City Charta umgesetzt werden
- Raum und Gesellschaft positiv beeinflusst, Lebensqualität für alle (als Teil der Gemeinschaft und individuell) gesteigert und öffentlicher Raum attraktiver werden
- mit Wirkungen von Datennutzung und Digitalisierung auf städtebauliche Belange (zum Beispiel den öffentlichen Raum, die Wohnraumversorgung) umgegangen werden
- Informations- und Wissensgrundlagen für Stadtentwicklung und planerische Entscheidungen verbessert werden
- Open-Source- und Open-Knowledge-Ansätze umgesetzt sowie interoperable Lösungen und standardisierte Schnittstellen entwickelt und genutzt werden
- die Handlungsfähigkeit der Kommunen gestärkt werden
- Freiräume und demokratische Entscheidungsprozesse gestärkt werden
- die Datenhoheit der Kommunen über derzeit verfügbare Daten gestärkt und ein verantwortungsvoller Umgang mit Daten befördert werden,
- Konzepte zur Verfügbarkeit und Herstellung von Datenhoheit auch für Daten mit Daseinsvorsorgerelevanz, die derzeit gegebenenfalls nicht im kommunalen Einflussbereich liegen (zum Beispiel Echtzeitdaten) entwickelt werden
- die IT-Sicherheit der Smart City Infrastrukturen frühzeitig und nachhaltig gestärkt werden
- Vendor-Lock-in-Effekte und Abhängigkeiten von Einzeltechnologien und Unternehmen vermieden werden.
Die geförderten Smart-City-Strategien müssen von Beginn an darauf ausgerichtet sein, durch einen Ratsbeschluss Verbindlichkeit zu erlangen. Eine Förderung von Maßnahmen und Investitionen zur Umsetzung sind nur bei Smart-City-Strategien möglich, die vom Stadt- oder Gemeinderat beschlossen wurden.
Die Kommunen verpflichten sich am Erfahrungsaustausch innerhalb der Modellprojekte und darüber hinaus proaktiv und regelmäßig mitzuwirken. Die Kommunen geben diese Verpflichtung auch an ihre Umsetzungspartner und beauftragten Firmen weiter. Dazu gehören unter anderem:
- Aktive Mitwirkung an der laufenden Begleitforschung (Bereitstellen von Berichten, Zahlen o. ä. und aktive Teilnahme auch durch Interviews oder andere aufwändigere Erhebungsformen),
- Erfahrungs- und Wissenstransfer innerhalb der Modellprojekte, bei der Nationalen Dialogplattform Smart Cities und darüber hinaus (zum Beispiel durch Vorträge, Erfahrungsberichte, Beratung anderer Kommunen),
- Beobachtende Teilnahme anderer Kommunen,
- Wissens- und Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen, die ähnliche Ziele und Herausforderungen haben, auch wenn diese nicht zu den unmittelbar geförderten Modellprojekten zählen,
- Veröffentlichung von aus Mitteln der Modellprojekte Smart Cities beauftragten Software-Lösungen als Open-Source beziehungsweise freie Software inklusive nachvollziehbarer Dokumentation auf einer noch festzulegenden Website.
Neben der finanziellen Unterstützung werden die Modellprojekte durch laufenden Wissenstransfer und Vor-Ort-Beratung begleitet. Die Kommunen verpflichten sich, deren Empfehlungen zu berücksichtigen.
Phase A. Entwicklung kommunaler Ziele, Strategien und erster Investitionen
Förderfähig sind für die Dauer von 12 Monaten:
- Personal- und Sachkosten
- Personal- und Sachkosten einer kommunalen Organisationseinheit Smart City einschließlich der Beiträge möglicher eingebundener Organisationseinheiten zur Strategieentwicklung (alle Maßnahmen zur Erarbeitung der Strategie - beginnend ab Zeitpunkt der Bekanntgabe der Jury-Entscheidung, Partizipation und Information können Bestandteil des Entwicklungsprozesses sein)
- Beratung und Unterstützung durch externe Berater, Gutachter und Moderatoren (maximal ein Drittel der eigenen Sach- und Personalkosten)
- Thematische Fortbildungen und fortbildungsbedingte Reisekosten für die unmittelbaren Projektbeteiligten
- Netzwerk-Aktivitäten und Beiträge zu Forschungsbegleitung, Wissenstransfer und Öffentlichkeitsarbeit der Modellprojekte Smart Cities inklusive Reisekosten.
- Erste Investitionen
- Einzelne investive Maßnahmen können schon während der Strategiephase umgesetzt werden. Diese können analog bezuschusst werden, wenn sie einer integrierten Herangehensweise dienen und nach dem Stand der örtlichen Entscheidungsfindung angemessen sind. Diese Maßnahmen sollen den Zielen der Smart City Charta entsprechen und einfach umsetzbar sein. Hierfür dürfen bis zu 1 Millionen Euro (40 Prozent der in der Regel förderfähigen Höchstsätze für Phase A) eingesetzt werden (siehe unten). Sie können gegebenenfalls auch gemeinsam mit anderen Modellprojekten beauftragt werden, wobei jede Kommune die jeweils bei ihr anfallenden Kosten berücksichtigt.
Die zu erarbeitenden Strategien beachten die Leitlinien und Handlungsempfehlungen der Smart City Charta. Insbesondere sind die fach- und sektorübergreifenden Wirkungen, Chancen und Risiken der Digitalisierung und deren Wirkung im Raum zu behandeln. Dabei sind auch besonders Fragen nach dem Betrieb und Unterhalt der kommunalen Daseinsvorsorge und der Gewährleistung umfassender und selbstbestimmter Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben durch barrierefreie digitale und analoge Angebote und kommunale Datengovernance zu behandeln.
Bausteine sollten sein:
- Bestandsaufnahme und Bewertung zum Beispiel mit Stärken, Schwächen, Risiken, Potenzialen zentraler städtebaulicher Belange in Bezug auf Digitalisierung, Bedarfsanalyse, Partizipation (beispielhaft: Welche Daten stehen der Kommune zur Verfügung? Welche Bevölkerungsgruppen oder Stadtteile sind von digitaler Spaltung bedroht oder betroffen? Welche Unternehmen, Branchen oder die Kommune selbst sind durch disruptive Prozesse der Digitalisierung bedroht? Welche Institutionen/ Bevölkerungsgruppen/ Stadtteile können besonders profitieren und zur Digitalisierung beitragen oder diese sogar treiben? Welche Best-Practice Beispiele sind für die Kommune besonders relevant und inspirierend?)
- Definition von Zielen und Entwicklung und Anwendung von klaren Kriterien zur Bemessung des Erfolgs (geleitet von der Smart City Charta) [mit Ratsbeschluss],
- Aufstellung und Bewertung innovativer und zukünftig zu erwartenden sozio-technologischer Entwicklungen für die Kommune (Urban Foresight). Dabei ist entlang der eigenen Ziele und Leitbilder zu priorisieren
- Entwicklung von Handlungsoptionen (inkl. Wirkungsabschätzung und Maßnahmenbewertung auf Zielgenauigkeit, Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit)
- Identifikation von Schwerpunkträumen für die Umsetzung von Maßnahmen, Priorisierung von Maßnahmen und Umsetzungskonzept einschließlich Einplanung erforderlicher Eigenmittel für die Umsetzung [mit Ratsbeschluss]
- Darlegung der Tragfähigkeit nach Auslaufen der Förderung (operativ und finanziell)
Prozessanforderungen an die Erarbeitung sind:
- Erarbeitung in einem offenen und partizipativen Verfahren vor Ort
- Nutzung von innovativen Formen der Zusammenarbeit innerhalb der Kommune und mit externen Akteuren
- Berücksichtigen der Erkenntnisse und Empfehlungen des Wissenstransfers und der Vor-Ort-Beratung
- Einhaltung der mit der Förderzusage unterstützten Zielstellung und der entsprechend bewilligten Vorgehensweise des Projekts.
Der räumliche Bezug der Strategien sollte grundsätzlich gesamtstädtisch sein. Bei mehr als 100 000 Einwohnern können auch Strategien für Teilräume förderfähig sein. Die Auswahl ist in Ihrer gesamtstädtischen Wirkung zu begründen und die teilräumliche Strategie muss als Pilotprojekt den Anspruch einer Skalierung auf das gesamte Gebiet der Kommune verfolgen.
Vor vollständiger Auszahlung der Zuschüsse wird die Behandlung der genannten Bausteine und Prozessanforderungen, insbesondere der in kursiv gesetzten, die Beachtung der Smart City Charta und die Plausibilität der Strategie geprüft.
Die Förderung kann für das entsprechende Gebiet nur einmal beantragt werden.
Ausgeschlossen ist die nachträgliche Förderung bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Konzepte. Die Fortschreibung und Vertiefung bereits vorliegender, abgeschlossener Konzepte unter den oben genannten Gesichtspunkten ist förderfähig.
Phase B. Umsetzung der Ziele, Strategien und Maßnahmen
Nachdem die Smart-City-Strategie erstellt wurde, schließt sich eine Umsetzungsphase an. Zudem ist die Smart-City-Strategie als lebendes Dokument kontinuierlich zu überprüfen, zu aktualisieren und anzupassen.
Förderfähig sind folgende Kosten für die Dauer von maximal 4 Jahren:
- Personal- und Sachkosten einer kommunalen Organisationseinheit Smart City einschließlich der Beiträge möglicher eingebundener Organisationseinheiten
- zur Umsetzung, zur strategischen Weiterentwicklung, Konkretisierung und Aktualisierung der Smart-City-Strategie sowie zur Planung und Projektsteuerung
- zur Entwicklung und Ausbau der Akteurspartnerschaften (zum Beispiel zwischen Kommune, Privatwirtschaft, Bewohnerschaft, Forschung und Wissenschaft)
- inklusive Beratung und Unterstützung durch externe Berater, Gutachter und Moderatoren (maximal ein Drittel der eigenen Sach- und Personalkosten)
- für thematische Fortbildungen und fortbildungsbedingte Reisekosten für die unmittelbaren Projektbeteiligten
- für Netzwerk-Aktivitäten, Beiträge zur Begleitforschung und zum Wissenstransfer und Reisekosten.
Investitionen für die Umsetzung der Ziele, Strategien und Maßnahmen in Anlagen, Gebäude, Fahrzeuge, Hard- und Software, Infrastruktur, Ausstattung et cetera (mindestens 50 Prozent der Mittel für Phase B). Solche Maßnahmen können gegebenenfalls auch gemeinsam mit anderen Modellprojekten beauftragt werden, wobei jede Kommune die jeweils bei ihr anfallenden Kosten berücksichtigt.
Prozessanforderungen an die Umsetzung sind:
- Erarbeitung in einem offenen und partizipativen Verfahren vor Ort
- Nutzung von innovativen Formen der Zusammenarbeit innerhalb der Kommune und mit externen Akteuren
- Berücksichtigen der Erkenntnisse und Empfehlungen des Wissenstransfers und der Vor-Ort-Beratung
- Einhaltung der mit der Förderzusage unterstützten Zielstellung und der entsprechend bewilligten Vorgehensweise des Projekts.