Antragstellung und erforderliche Unterlagen
Einmal im Jahr erfolgt ein Projektaufruf.
(1) Bewerbungsphase
Die Bewerbung erfolgt online über das Bewerbungsformular. Neben den dort zu beantwortenden Fragen sind folgende Unterlagen mindestens einzureichen. Maßgeblich sind die Angaben auf der benannten Website:
- Erklärung zur grundsätzlichen Bereitschaft Smart City entsprechend der Smart City Charta umzusetzen und den Eigenanteil zu finanzieren (Ratsbeschluss)
- Darstellung der wichtigsten Partner, der Ausgangslage, der beteiligten Akteure und der gemeinsamen Zielrichtung
- Projektplan und Kosten- und Finanzierungsplan
- Im Falle eines bereits vorliegenden Smart City-Strategie (oder ähnlicher Konzepte) ist dieses ebenfalls einzureichen, um die Möglichkeit eines Direkteinstiegs in die Umsetzungsphase zu prüfen. Die Kriterien hierfür sind die unter „Was wird gefördert?“ formulierten Anforderungen.
Die Bewerbungsfrist ist der 14.03.2021, 24:00 Uhr. Ratsbeschlüsse und Dringlichkeits- bzw. Eilentscheidungen können bis zum 14.04.2021, 24:00 Uhr über das Bewerbungsportal eingereicht werden.
(2) Antragsphase
Nach dem Auswahlverfahren werden die ausgewählten Kommunen umgehend informiert. Sie können unmittelbar im Anschluss die Fördermittel direkt bei der KfW beantragen (KfW Niederlassung Berlin, 10865 Berlin). Dafür sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Gesiegelter Antrag, Formularnummer 600 000 4464, von den vertretungsberechtigten Personen unterschrieben, im Original
- Kostenschätzung, gemäß Formular "Kosten- und Finanzierungsplan" aus der Bewerbung
- Legitimationsnachweis der vertretungsberechtigten Personen - sofern keine Vertretungs-berechtigung nach der Gemeindeordnung vorliegt - in Form des Originals der Vollmacht und des Unterschriftenprobenblatts, Formularnummer 600 000 0307 (rechtswirksam unterzeichnet und gesiegelt).
Kommunen mit bereits vorhandener Smart City-Strategie (Direkteinstieg in Umsetzung) reichen bei Antragstellung zusätzlich ein:
- Die zur Umsetzung vorgesehene integrierte Smart-Strategie inkl. Kosten- und Finanzierungsplan
- Kurzbezeichnung der beabsichtigten Investitionsvorhaben und der jeweils zugehörigen geplanten Ausgaben,
- Projektablaufplan
Kommunen, die aus der geförderten Strategiephase in die Umsetzungsphase einsteigen, reichen diese zusätzlichen Unterlagen spätestens mit dem ersten Mittelabruf für die Umsetzungsphase B ein.
Als Programmnummer ist 436 anzugeben.
Die erforderlichen Unterlagen finden Sie auch unter www.kfw.de .
Nach Antragstellung wird die KfW dem Antragsteller gegebenenfalls mitteilen, welche weiteren Unterlagen für die Bearbeitung des Zuschussantrages noch erforderlich sind.